Corona und Reisen: Das sollten Sie zu Quarantäne, Testpflicht & Co. beachten

  • Corona und Reisen: Einreise nach Deutschland – Testpflicht und Quarantäne

Corona und Reisen, geht das überhaupt? Ja, unter gewissen Voraussetzungen sind Urlaubsfahrten auch in Pandemiezeiten möglich. Doch wer zum Beispiel mit dem Auto verreist, sollte einige wichtige Regeln beachten – angefangen bei der Testpflicht über die digitale Einreiseanmeldung bis hin zur Quarantäne. Wir geben nützliche Tipps.

Die Pandemie stellt das gewohnte Leben in vielen Bereichen komplett auf den Kopf. Das gilt leider auch für die wohl schönste Zeit des Jahres – den Urlaub. Corona und Reisen, das erscheint für viele undenkbar. Doch wer sich an einige wichtige Regeln hält, kann trotz COVID-19 eine Auszeit vom Alltag genießen.

Für viele Bundesbürger ist derzeit das Auto die erste Wahl für die Fahrt in die Ferien. Vor der Aufbruch sollten Sie sich jedoch unbedingt über die aktuelle Corona-Lage an Ihrem jeweiligen Reiseziel informieren. Denn davon hängt auch ab, welche Regeln Sie beachten müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in Corona-Zeiten ins Ausland fahren, um ein paar entspannte Tage zu genießen – bei der Wiedereinreise nach Deutschland gelten für Rückkehrer spezielle Vorschriften. Welche dies sind, hängt davon ab, ob Sie aus einem Risikogebiet, einem Hochinzidenz-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet kommen.

Corona und Reisen: RKI unterscheidet zwischen Risikogebiet, Hochinzidenz-Gebiet und Virusvarianten-Gebiet

Hintergrund: Das Robert-Koch-Institut (RKI) klassifiziert Risikogebiete nach eben diesen drei Kategorien. Für jede einzelne hat die Politik klare Regeln festgeschrieben, an die sich Reiserückkehrer strikt halten müssen. Als Risikogebiet gilt ein Land oder eine Region dann, wenn der Inzidenzwert innerhalb der vergangenen sieben Tage über der Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner1 lag. Von einem Hochinzidenz-Gebiet spricht das RKI, wenn die Inzidenz um ein Mehrfaches über der in Deutschland liegt. Laut ADAC bedeutet dies in der Regel einen Inzidenzwert von mindestens 2001. In sogenannten Virusvarianten-Gebiete wurde die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen1 des Corona-Virus nachgewiesen.

Reiserückkehrer aufgepasst: Diese Regeln gelten während Corona

Was bedeutet das jedoch für Urlauber? Wichtigste Regel: Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss vor der Einreise nach Deutschland eine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und den entsprechenden Nachweis bei Kontrollen vorzeigen.1 Alle Infos hierzu sowie zu etwaigen Quarantänebestimmungen hält das RKI auf seiner Internetseite bereit. Besonders praktisch: Auf der RKI-Website können Urlauber bequem ihren Aufenthaltsort eingeben und erhalten anschließend eine übersichtliche Auflistung der Einreise- und Quarantänebestimmungen, die aktuell für die jeweilige Region vorgeschrieben sind.

Meist gilt für Urlaubsrückkehrer aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Das RKI verweist jedoch darauf, dass diese je nach Bundesland gegebenenfalls durch einen negativen Corona-Test verkürzt werden kann. Eine Übersicht der aktuellen Einreise-Regeln aller Deutschen Bundesländer finden Sie hier.

Gut zu wissen: Wer bereits von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft ist, für den gelten die genannten Test- und Quarantäne-Regeln bei der Rückkehr aus einem Risiko- oder Hochinzidenz-Gebiet nicht. Anders sieht dies jedoch bei Urlaubern aus, die aus Virusvarianten-Gebieten wieder einreisen: Sie „unterliegen auch weiterhin der Test- und Quarantänepflicht unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus.“1

1 Quelle: www.adac.de

(Stand 6/2021, Irrtümer vorbehalten)

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