Warnweste, Verbandskasten & Co.: Das gehört in jedes Auto

  • Warnweste, Verbandskasten & Co.: Das gehört in jedes Auto

Warnweste, Verbandskasten, …Was gehört in jedes Auto? Klar, ausreichend Kraftstoff beziehungsweise Strom – wenn es sich um ein Elektrofahrzeug wie zum Beispiel Renault Twizy, ZOE, Kangoo Z.E. oder Master Z.E. handelt. Mindestens ebenso wichtig sind jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Utensilien, die jeder Autofahrer für den Fall der Fälle an Bord haben muss. Kennen Sie alle?

Es ist ein bekanntes Phänomen: Viele Dinge vermissen wir zumeist erst dann schmerzlich, wenn wir sie wirklich benötigen. Das passende Kabel zum Aufladen des Smartphones zum Beispiel, wenn die Akkuanzeige tiefrot leuchtet. Oder einen repräsentativen Blumenstrauß, wenn völlig überraschend der Hochzeitstag vor der Tür steht und die bessere Hälfte auf standesgemäße Huldigungsbezeugungen wartet. Und seien wir ehrlich: Wenn am frühen Morgen beim Blick in die Kaffeedose gähnende Leere herrscht, ist der Tag doch schon gelaufen.

Verkehrskontrolle, was nun? Das müssen Sie an Bord haben

Aber auch im Leben eines Autofahrers gibt es solche Situationen. Bestes Beispiel: Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle bittet Sie der freundliche Beamte, Warndreieck und Verbandskasten vorzuzeigen. Wer jetzt ins Leere greift oder lediglich ein Erste-Hilfe-Set mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Denn beides gehört laut Gesetz zwingend in jedes Auto.

Stichwort Verbandskasten: Laut Gesetz muss in jedem Pkw ein Erste-Hilfe-Set an Bord sein, das der DIN-Norm 13164 entspricht und dessen Verfallsdatum noch nicht überschritten ist.1 Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.1 Viel schlimmer jedoch: In einer Notsituation kann ein fehlender oder unvollständiger Verbandskasten fatale Folgen haben. Übrigens: Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, sollten Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Wissen regelmäßig auffrischen. Denn das kann im Ernstfall Leben retten.

Warndreieck, Warnweste und Originalpapiere sind ebenfalls Pflicht

Zusätzlich zum Verbandskasten schreibt der Gesetzgeber auch das Mitführen eines Warndreiecks zwingend vor – und zwar sowohl für Pkw als auch für Quads.2 Bei einer Panne oder einem Unfall können Sie damit den nachfolgenden Verkehr rechtzeitig vor der Gefahrensituation warnen. Hier finden Sie Tipps zum richtigen Aufstellen des Warndreiecks. Wer kein Warndreieck an Bord hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.2

Dass darüber hinaus auch eine Warnweste in jedes Auto gehört, versteht sich eigentlich von selbst. Die sogenannte „Warnwestenpflicht“ gilt in Deutschland seit dem 1. Juli 2014.1 Unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuginsassen muss eine Warnweste mitgeführt werden.3 Diese muss der Europäischen Norm EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Das Verwarnungsgeld bei Zuwiderhandlungen beläuft sich hier auf 15 Euro.1 In einigen europäischen Nachbarländern wie zum Beispiel in Frankreich ist das etwas anders – hier muss jeder Insasse, der das Fahrzeug bei einer Panne verlässt, eine Warnweste tragen, und auch das Bußgeld fällt mit mindestens 90 Euro deutlich happiger aus als hierzulande.4

Last but not least muss jeder Autofahrer einen gültigen Führerschein sowie den Fahrzeugschein bzw. die sogenannte „die Zulassungsbescheinigung Teil I“ dabei haben und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorweisen können. Wichtig zu wissen: Gültig sind ausschließlich die jeweiligen Originaldokumente.1

Renault Zoe: Stromverbrauch kombiniert: 18,9-15,9 kWh, CO2-Emissionen 0 g/km, Energieeffizienzklasse A+.*
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

1 Quelle ADAC – Verbandskasten: www.adac.de.
2 Quelle ADAC – Was gehört ins Auto: www.adac.de.
3 Quelle Autobild – Warnwestenpflicht: www.autobild.de.
4 Quelle ADAC – Warnweste / Radarwarner: www.adac.de.

(Stand 06/2019, Irrtümer vorbehalten)

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