Reifengröße ändern: Das müssen Sie wissen

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Die Reifengröße wird für Fahrzeugbesitzer vor allem dann zum Thema, wenn der Kauf neuer Winter- oder Sommerreifen ansteht. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach den zulässigen Reifendimensionen aber auch bei einem bevorstehenden Wechsel auf Leichtmetallräder. Dabei gilt es einiges zu beachten, denn nicht alle Rad-Reifenkombinationen sind erlaubt.

165/65 R15, 205/55 R16, 205/50 R17 oder gar 225/40 R18 – je nach Fahrzeugmodell und -segment füllen mal kleinere und mal größere Reifen die Radkästen. Dabei beziffern die einzelnen Zahlen jeweils die Reifenbreite in Millimeter, das Höhe-Breite-Verhältnis in Prozent sowie den Felgendurchmesser.1 Grundsätzlich gilt: Die Modelle von Renault sind bereits ab Werk auf exakt jene Reifengrößen und Raddimensionen ausgelegt, die die perfekte Kombination aus hohem Komfort, bestmöglicher Performance und maximaler Sicherheit bieten.

Wer seinem Auto mit sportlich-eleganten Alurädern einen noch individuelleren Look verpassen möchte oder den Kauf neuer Sommer- bzw. Winterreifen plant, kann sich als Alternative zur Serienbereifung auch für eine andere Rad-Reifenkombination entscheiden. Wichtig hierbei: Prüfen Sie vor dem Kauf unbedingt, welche Reifengrößen für Ihr Fahrzeug freigegeben sind. Denn erlaubt ist eben nicht alles, was gefällt.

Zulässige Reifengrößen stehen in den CoC-Papieren Ihres Fahrzeugs

Auf der Suche nach den für Ihr Auto zulässigen Reifengrößen enthüllt der Blick in den Fahrzeugschein jedoch nicht die ganze Wahrheit. Denn seit 2005 ist in der sogenannten „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ nur noch eine einzige legale Reifengröße aufgeführt.2 Unser Tipp: Nehmen Sie daher das Certificate of Conformity, kurz CoC, zur Hand. Darin sind in der Regel alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen aufgelistet.3 Wenn Sie Ihre Räder auf eine der dort genannten Reifengrößen und Felgendimensionen umrüsten, ist keine erneute Prüfung erforderlich – sofern für die Felgen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr Fahrzeug voliegt.3 Doch Achtung: Nicht nur Breite und Durchmesser der Felge sollten mit den CoC-Angaben übereinstimmen, sondern auch die Einpresstiefe.

Die CoC-Papiere werden beim Kauf eines Neuwagens automatisch mit ausgehändigt. Denken Sie beim Gebrauchtwagenkauf daran, dass der Verkäufer Ihnen diese wichtigen Dokumente ebenfalls überreicht. Sollten die CoC-Papiere für Ihr Fahrzeug nicht mehr auffindbar sein, hilft Ihnen Ihr Renault Händler gerne weiter.

Sondergrößen bedeuten zusätzlichen Aufwand

Wenn Sie nach einer Felgen- oder Reifengröße suchen, die nicht in den CoC-Papieren aufgeführt ist, klären Sie zuvor bei Ihrem Renault Händler oder einer Prüfstelle, welche Rad-Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug möglich sind. Gegebenenfalls enthält die ABE der gewünschten Felgen bestimmte Auflagen, wie zum Beispiel Radhausverbreiterungen oder eine Tachoangleichung.

Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, ist auf jeden Fall eine kostenpflichtige Vorführung bei einer Prüforganisation erforderlich. Nach „bestandener“ Vorführung sollten Sie sowohl den Prüfbericht des Sachverständigen als auch die ABE im Fahrzeug mit sich führen. In aller Regel müssen Sie die neue Rad-Reifenkombination außerdem bei der zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen – wenn auch meist nicht sofort.

Wichtig zu wissen: Ganz gleich, für welche Umrüstung Sie sich entscheiden – die montierten Felgen müssen auf jeden Fall eine ABE des Kraftfahrtbundesamtes besitzen, die auf einem Gutachten einer Prüforganisation beruht.

1 Quelle: www.adac.de
2 Quelle: reifen.rezulteo.de
3 Quelle: www.t-online.de

(Stand 10/2021, Irrtümer vorbehalten)

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