Neuerungen für 2021: Das sollten Autofahrer wissen

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Die Neuerungen für 2021 bescheren Autofahrern einige Veränderungen – angefangen bei höheren Kraftstoffpreisen über härtere Strafen für sogenannte Gaffer bis hin zur neuen Abgasnorm für Neuwagen sowie der erhöhten Pendlerpauschale. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

Alles neu macht der Mai, besagt eine gern genutzte Redewendung. Für Autofahrer ist hingegen der Januar der Monat der Veränderung: Zum Jahreswechsel treten traditionell auch viele Neuerungen für 2021 in Kraft. Wer sie kennt, kann sich vor Strafen schützen und profitiert zudem von finanziellen Vorteilen.

Neuerungen ab 2021: Gaffer drohen drakonische Strafen

Bestes Beispiel: Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale. Für die einfache Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz können Pendler ab dem 21. Kilometer künftig 35 Cent je Entfernungskilometer in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Bislang waren es 30 Cent. Für die ersten 20 Kilometer gilt nach wie vor der bisherige Satz.1

Während diese Neuerung für 2021 insbesondere Vielfahrern mehr Geld ins Portemonnaie spülen dürfte, geht eine andere Änderung mit höheren Kosten einher: Zum 1. Januar sind in Deutschland die Spritpreise gestiegen. Benzin ist nun um sieben Cent und Diesel um acht Cent pro Liter teurer als noch im alten Jahr.2 Grund hierfür ist das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz: Die Politik will durch die Verteuerung fossiler Kraftstoffe zusätzliche Anreize für noch mehr Klimaschutz schaffen.3

Zu den wohl wichtigsten neuen Verkehrsregeln für 2021 zählen die härteren Strafen für sogenannte Gaffer. Wer Unfallopfer filmt oder fotografiert, muss nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer saftigen Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen – unabhängig davon, ob die Aufnahmen veröffentlicht werden.4 Verantwortungsvolle Autofahrer zücken im Fall der Fälle ohnehin nicht das Smartphone, sondern das Erste-Hilfe-Set. Wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten, erfahren Sie hier.

Neuwagen ab sofort mit digitalem Radioempfang

Eine weitere gesetzliche Neuerung für das Jahr 2021: Bereits seit dem 21. Dezember vergangenen Jahres müssen alle Neuwagen, die serienmäßig mit einem Radio ausgestattet sind, den Empfang des digitalen DAB+-Signals ermöglichen.2 Klar, dass Renault dieses Feature in seinen Modellen anbietet.

Ein weiteres wichtiges Novum: Zum 1. Januar trat die neue Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM in Kraft. Sie gilt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland.2 Natürlich erfüllen alle aktuellen Modelle von Renault diese Voraussetzungen.

Noch einfacher und günstiger zur eigenen Wallbox

Gute Nachrichten gibt’s 2021 auch für Besitzer eines Plug-in Hybridfahrzeugs oder Elektroautos – wie zum Beispiel den Renault Captur Plug-in Hybrid, ZOE oder Twingo Electric. Denn das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, erleichtert sowohl Wohnungseigentümern als auch Mietern die Installation einer eigenen Ladestation, im Fachjargon Wallbox genannt.

Wichtige Info: Die KfW-Bank bezuschusst den Kauf und die Installation einer privat genutzten Wallbox mit 900 €. Hier finden Sie alle Infos zur Wallbox-Förderung.

Renault Captur E-TECH 160 Plug-in, Plug-in Hybrid, 116 kW: Gesamtverbrauch (l/100 km): kombiniert: 1,5; Stromverbrauch kombiniert (kWh/100km): 17,3 kWh; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 34*. Energieeffizienzklasse A+. (Werte nach Messverfahren VO [EG] 715/2007). Zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.
Renault Twingo Electric (22 kWh Batterie), Elektro, 60 kW: Stromverbrauch kombiniert: 16,3-16,0 kW/100 km; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+.** Zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.
Renault ZOE, Elektro: Stromverbrauch kombiniert: 17,7-17,2 kWh/100 km gem. WLTP, CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km, Energieeffizienzklasse A+.** Zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei allen Renault Partnern und bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung.

** Werte gemäß WLTP (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure). Bei WLTP handelt es sich um ein neues, realistischeres Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

1 Quelle: www.t-online.de
2 Quelle: www.adac.de
3 Quelle: www.bundesregierung.de
4 Quelle: www.swr.de

(Stand 01/2021, Irrtümer vorbehalten)

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