Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten, & Co.: Alles an Bord, was an Bord sein muss?

  • Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten, & Co.: Alles an Bord, was an Bord sein muss?

Allzeit bereit: Für den Fall der Fälle müssen Sie bei jeder Fahrt mit Ihrem Auto bestimmte Utensilien und Unterlagen an Bord haben. Die Orginal-Papiere für den Fall einer Verkehrskontrolle beispielsweise oder Verbandskasten und Warnwesten, wenn mal nicht alles nach Plan verläuft. Aber ist das wirklich alles, an das Sie denken müssen?

Wir alle kennen das:  Viele Dinge vermissen wir zumeist erst dann, wenn wir sie wirklich benötigen. Dazu zählt das Kaffeepulver, das sich montagmorgens vor dem Gang ins Büro leider nicht im entsprechenden Küchenbehältnis findet, ebenso wie das Ladekabel, das leider doch nicht in der Tasche ist, wenn das Smartphone droht, sich mangels Strom abzuschalten.

„Die Papiere, bitte!“ Was bei einer Verkehrskontrolle an Bord sein muss

Auch in Ihrem Leben als Autofahrer/-in gibt es vergleichbare Situationen. Bestes Beispiel: Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle bittet Sie die freundliche Polizei um „die Papiere“. Damit ist neben Ihrem Führerschein auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemeint, im allgemeinen Sprachgebrauch weiterhin häufig auch Fahrzeugschein genannt. Beides müssen Sie im Original vorweisen können. Kopien – auch beglaubigte – reichen nicht.

Ebenso bußgeldwürdig: ein fehlendes Warndreieck sowie eine nicht vorhandene  Warnweste. Unabhängig von der Zahl der mitreisenden Personen muss mindestens eine dieser leuchtend gelben oder orangefarbenen Überwürfe an Bord und greifbar sein. Diese muss der Europäischen Norm EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Das Verwarnungsgeld bei Zuwiderhandlungen beläuft sich hier auf 15 Euro.1 In einigen europäischen Nachbarländern wie zum Beispiel in Frankreich ist das übrigens etwas anders: Hier muss jede Person, die das Fahrzeug bei einer Panne verlässt, eine Warnweste tragen. Und auch das Bußgeld fällt mit mindestens 90 Euro deutlich happiger aus als hierzulande.

Verbandskasten und Warndreieck: Auch der richtige Umgang ist wichtig

Ebenso zwingend gehört laut Gesetz ein Verbandskasten ins Auto: Das Erste-Hilfe-Set muss dabei der DIN-Norm 13164 entsprechen. Auch darf das Verfallsdatum noch nicht überschritten sein.2 Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.1 Viel schlimmer jedoch: In einer Notsituation kann ein fehlender oder unvollständiger Verbandskasten fatale Folgen haben. Übrigens: Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, sollten Autofahrer/-innen ihr Erste-Hilfe-Wissen regelmäßig auffrischen. Denn das kann im Ernstfall Leben retten. Apropos auffrischen: Hier finden Sie Tipps zum richtigen Aufstellen des Warndreiecks.

1 Quelle ADAC – Was gehört ins Auto: www.adac.de
2 Quelle ADAC – Verbandskasten: www.adac.de.

(Stand 7/2023, Irrtümer vorbehalten)

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