Warnweste, Verbandskasten & Co.: Das gehört in jedes Auto

  • Warnweste, Verbandskasten & Co.: Das gehört in jedes Auto

Warnweste, Verbandskasten, …Was gehört in jedes Auto? Klar, ausreichend Kraftstoff beziehungsweise Strom – wenn es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Mindestens ebenso wichtig sind jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Utensilien, die jeder Autofahrer/-innen für den Fall der Fälle an Bord haben muss. Kennen Sie alle?

Es ist ein bekanntes Phänomen: Viele Dinge vermissen wir zumeist erst dann schmerzlich, wenn wir sie wirklich benötigen. Das passende Kabel zum Aufladen des Smartphones zum Beispiel, wenn die Akkuanzeige tiefrot leuchtet. Oder einen repräsentativen Blumenstrauß, wenn völlig überraschend der Hochzeitstag vor der Tür steht und die bessere Hälfte auf standesgemäße Huldigungsbezeugungen wartet. Und seien wir ehrlich: Wenn am frühen Morgen beim Blick in die Kaffeedose gähnende Leere herrscht, ist der Tag doch schon gelaufen.

Verkehrskontrolle, was nun? Das müssen Sie an Bord haben

Aber auch auf der Straße gibt es für Autofahrer/-innen solche Situationen. Bestes Beispiel: Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle werden Sie gebeten, Warndreieck und Verbandskasten vorzuzeigen. Wer jetzt ins Leere greift oder lediglich ein Erste-Hilfe-Set mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Denn beides gehört laut Gesetz zwingend in jedes Auto.

Verbandskasten: zwei Schutzmasken im Verbandskasten sind seit dem 1. Februar 2023 Pflicht

Stichwort Verbandskasten: Laut §35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss in jedem Pkw ein Erste-Hilfe-Set an Bord sein, das der DIN-Norm 13164 entspricht und dessen Verfallsdatum noch nicht überschritten ist.1 Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.1 Übrigens: Gemäß der neuen DIN-Norm müssen seit dem 1. Februar 2023 zwei Schutzmasken im Verbandskasten enthalten sein. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Unser Tipp: Kontrollieren Sie das Haltbarkeitsdatum Ihres Verbandskastens und ersetzen ihn bei Bedarf durch einen neuen.

In einer Notsituation kann ein fehlender oder unvollständiger Verbandskasten fatale Folgen haben. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, sollten Autofahrer/-innen ihr Erste-Hilfe-Wissen regelmäßig auffrischen. Denn das kann im Ernstfall Leben retten.

Warndreieck, Warnweste und Originalpapiere sind ebenfalls Pflicht

Zusätzlich zum Verbandskasten schreibt der Gesetzgeber auch das Mitführen eines Warndreiecks zwingend vor – und zwar sowohl für Pkw als auch für Quads.2 Bei einer Panne oder einem Unfall können Sie damit den nachfolgenden Verkehr rechtzeitig vor der Gefahrensituation warnen. Hier finden Sie Tipps zum richtigen Aufstellen des Warndreiecks. Wer kein Warndreieck an Bord hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.2

Dass darüber hinaus auch eine Warnweste in jedes Auto gehört, versteht sich eigentlich von selbst. Die sogenannte „Warnwestenpflicht“ gilt in Deutschland seit dem 1. Juli 2014.1 Unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuginsassen muss eine Warnweste mitgeführt werden.3 Diese muss der Europäischen Norm EN 471 oder der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Das Verwarnungsgeld bei Zuwiderhandlungen beläuft sich hier auf 15 Euro.1 In einigen europäischen Nachbarländern wie zum Beispiel in Frankreich fällt das Bußgeld mit mindestens 90 Euro deutlich happiger aus als hierzulande.4

Last but not least muss jeder Autofahrer/-in einen gültigen Führerschein sowie den Fahrzeugschein bzw. die sogenannte „die Zulassungsbescheinigung Teil I“ dabei haben und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorweisen können. Wichtig zu wissen: Gültig sind ausschließlich die jeweiligen Originaldokumente.1

1 Quelle ADAC – Verbandskasten: www.adac.de.
2 Quelle ADAC – Was gehört ins Auto: www.adac.de.
3 Quelle ADAC – Warnwestenpflicht: www.adac.de.
4 Quelle ADAC – Warnweste / Radarwarner: www.adac.de.

(Stand 04/2025, Irrtümer vorbehalten)

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