Renault bietet im Oktober den Lichttest für Ihr Auto kostenlos* an. Dabei überprüfen unsere Experten, ob Scheinwerfer, Abblendlicht sowie alle übrigen Leuchten an Ihrem Fahrzeug einwandfrei funktionieren und korrekt eingestellt sind. So behalten Sie auch im Dunkeln sowie bei schwierigen Sichtverhältnissen stets den Durchblick.
Beim Thema Sicherheit zählt Renault traditionell zu den Vorreitern. Daher engagiert sich die Marke wie gewohnt auch dieses Jahr bei der Aktion „Lichttest“ des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Denn eine perfekt funktionierende Lichtanlage ist für die Sicherheit im Straßenverkehr von essenzieller Bedeutung. Das gilt insbesondere während der dunklen Herbst– und Wintermonate. Hintergrund: Defekte oder falsch eingestellte Scheinwerfer können die Sicht massiv beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer blenden. Aber auch kaputte Blinker oder Rückleuchten stellen ein Sicherheitsrisiko dar.
Die Bilanz der vergangenen Jahre zeigt, dass derartige Mängel hierzulande häufig vorkommen: Beim Lichttest 2019 wies jeder fünfte Pkw Mängel an der Beleuchtungsanlage auf. Rund 21 Prozent der geprüften Fahrzeuge waren mit defekten Hauptscheinwerfern unterwegs. Insgesamt 16,8 Prozent fuhren mit falsch eingestellten Scheinwerfern, 7,9 Prozent fielen mit Mängeln an der rückwärtigen Beleuchtungseinrichtung auf.1
Lichttest kostenlos bei Renault
Beim Lichttest 2020 können Autobesitzer die Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeugs in allen teilnehmenden Kfz-Meisterbetrieben kostenlos checken lassen – natürlich auch bei Ihrem Renault Händler. Die Experten prüfen sämtliche Komponenten der Lichtanlage, angefangen bei Fern- und Abblendlicht über Begrenzungs- und Parkleuchten bis hin zu Brems- und Schlusslichtern, Blinkern und Nebelschlussleuchte.1 Der Clou: Kleinere Mängel beheben die Experten kostenlos direkt vor Ort – Sie zahlen dabei lediglich die erforderlichen Ersatzteile.
Nutzen auch Sie die Gelegenheit zum kostenlosen Lichttest. Damit profitieren Sie gerade in der dunklen Jahreszeit von einem Plus an Sicherheit.
Lichtregeln in Deutschland – Das müssen Sie wissen
Apropos: Kennen Sie alle Lichtregeln, die in Deutschland für Autofahrer gelten? Wir helfen Ihnen, Ihr Wissen aufzufrischen und verraten, welche Bußgelder bei etwaigen Verstößen drohen.
Die wichtigste Lichtregel ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Autofahrer müssen das Abblendlicht nicht nur bei Dunkelheit einschalten, sondern auch bei einsetzender Dämmerung „oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“.2 Das schreibt §17 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Beispiele hierfür sind Schnee, Regen oder Nebel. Wichtig zu wissen: Das Tagfahrlicht oder Standlicht genügen nicht!3 Wer bei schlechter Sicht ohne Abblendlicht unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 60 Euro und einem Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ rechnen.2 Übrigens, in vielen europäischen Nachbarländern gilt auch tagsüber Lichtpflicht – unabhängig von den Witterungsbedingungen.
Das Fernlicht sorgt bei Dunkelheit für bestmögliche Sicht. Sobald Ihnen andere Verkehrsteilnehmer entgegenkommen oder vor Ihnen fahren, müssen Sie es abblenden. Ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 25 Euro fällig werden.3 Die StVZO legt zudem fest: „Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.“2 Bei Verstößen ist ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich der Betrag auf 35 Euro.4
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte richtig benutzen
Der Gesetzgeber hat auch die Verwendung der Nebelscheinwerfer sowie der Nebelschlussleuchte klar geregelt: Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern aktiviert werden. Als Orientierung dienen hierbei die Leitpfosten am Straßenrand – diese sind stets im Abstand von 50 Metern zueinander aufgestellt.5 Bei so dichtem Nebel dürfen Sie maximal mit 50 km/h unterwegs sein. Verstöße ahndet die Staatsmacht mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 35 Euro.4 Die Verwendung der Nebelscheinwerfer erlaubt die StVZO auch dann, wenn z.B. starker Regen die Sicht einschränkt. Auch hier werden bei missbräuchlicher Verwendung 35 Euro fällig.4
Und natürlich sollten Sie stets darauf achten, dass die Beleuchtungsanlage Ihres Autos nicht verschmutzt ist. Denn der Dreck schränkt nicht nur die Sicht ein, sondern kostet im Zweifel auch Geld – wer erwischt wird, muss mindestens 20 Euro Bußgeld zahlen.4
* Findet jedes Jahr im Oktober statt und ist ein Aktions-Angebot, über dessen Teilnahme jeder Kfz-Betrieb selbst entscheidet. Daher kann keine Teilnahme garantiert werden.
1 Quelle: Lichttest: https://www.licht-test.de/.
2 Quelle: StVO Beleuchtung: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung.
3 Quelle: Wann muss ich das Licht am Auto einschalten?: https://www.bz-berlin.de.
4 Quelle: Beleuchtung – Warnzeichen: https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/.
5 Quelle: Nebelschlussleuchte – Pflicht: https://www.bussgeldkatalog.org/nebelschlussleuchte-pflicht/.
(Stand 10/2020, Irrtümer vorbehalten)