Führerscheinumtausch: Die erste Frist läuft schon im Januar 2022 aus

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Der Führerscheinumtausch betrifft alle Auto- und Motorradfahrer. Einige müssen ihren „Lappen“ schon bis zum 19. Juli 2022 gegen einen neuen eintauschen. Andere haben etwas mehr Zeit. Hintergrund ist die sogenannte Dritte EU-Führerscheinrichtlinie.1 Damit sollen 2033 alle ausgestellten Führerscheine sukzessive gegen fälschungssichere Exemplare eingetauscht werden. Wir verraten alles zu Fristen, Kosten, Strafen und mehr.

Der Führerscheinumtausch ist beschlossene Sache. Bereits im Februar 2019 hat der Bundesrat hierzu die Weichen gestellt.1 Das heißt: Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen alle Motorrad- und Autofahrer zwischen Flensburg und Füssen ihre Fahrerlaubnis gegen ein neues, fälschungssicheres Exemplar im Scheckkartenformat umtauschen. Die Grundlage hierfür bildet die – Achtung, bürokratisches Wortmonster – „Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)“1.

Insgesamt sind von dieser Aktion deutschlandweit rund 43 Millionen Autofahrer betroffen. Die Fachzeitschrift auto motor und sport schlüsselt auf: „Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden.“2

Führerscheinumtausch: Der „Neue“ ist nur 15 Jahre lang gültig

Damit der Führerscheinumtausch reibungslos über die Bühne geht, erfolgt er gestaffelt. Wer wann an der Reihe ist, erfahren Sie in unten stehender Auflistung. Wichtig zu wissen: Die erste Frist läuft am  19. Juli 2022 aus. Ursprünglich sollte sie schon am 19. Januar enden, die Frist wurde aber aufgrund aktueller coronabedingter Engpässe in vielen Zulassungsbehörden vom Gesetzgeber verlängert. Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen das Dokument bis zu diesem Datum gegen ein neues Exemplar eingetauscht haben. Danach wird der Führerschein ungültig und es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.2

Die Fahrerlaubnis gilt allerdings weiterhin, auch unabhängig vom Führerscheinumtausch. Das Bundesverkehrsministerium erklärt hierzu: „Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.“1

Nach dem Führerscheinumtausch bleibt der „Neue“ 15 Jahre lang gültig. Danach muss er erneuert werden. Ziel ist es hierbei, das Dokument und das darauf hinterlegte biometrische Bild des Führerscheininhabers stets möglichst aktuell zu halten.

Das benötigen Sie für den Umtausch – und das kostet er

Wer seinen Führerschein umtauschen will, benötigt neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass selbstverständlich auch den aktuellen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto. Wichtig: „Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.“2 Natürlich geht der Führerscheinumtausch nicht kostenlos über die Bühne. Autofahrer sollten hierfür mit einer Gebühr in Höhe von rund 25 Euro rechnen.2

Führerscheinumtausch – diese Fristen sollten Sie kennen

Die XXL-Umtauschaktion läuft in mehreren Schritten. In Phase 1 ist hierfür das Geburtsjahr maßgeblich. Davon betroffen sind alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden1:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Phase 2 umfasst alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 und richtet sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins1:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Übrigens: Für alle, die ihren letzten Erste Hilfe-Kurs im Vorfeld ihrer Führerscheinprüfung absolviert haben – hier erfahren Sie, wie Sie das lebensrettende Wissen auffrischen können.

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1 Quelle: Bundesverkehrsministerium, www.bmvi.de
2 Quelle: www.auto-motor-und-sport.de

(Stand 4/2021, Irrtümer vorbehalten)

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