Neuerungen bei der Hauptuntersuchung

  • Hauptuntersuchung: das ist neu

Seit dem 20. Mai gelten neue Bestimmungen bei der amtlichen Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen. Neben den bisherigen Bewertungskategorien „Ohne festgestellte Mängel“, „Geringe Mängel“ und „Erhebliche Mängel“ sowie „Verkehrsunsicher“ kommt „Gefährliche Mängel“ als vorletzte Stufe neu hinzu. Wir erklären, was die zusätzliche Einstufung bedeutet. Zudem liefern wir Antworten auf wichtige Fragen: Was kostet es mich, wenn meine Plakette abgelaufen ist? Und wann muss mein Auto zur Hauptuntersuchung?
Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) prüfen Experten ein Fahrzeug im Hinblick auf seine Verkehrssicherheit. Sind zum Beispiel Räder, Bremsen und die  Beleuchtung in Ordnung? Weist das Auto Durchrostungen auf? Zudem wird geprüft, ob ein gültiger Verbandskasten sowie Warnweste und -dreieck an Bord sind. Die Hauptuntersuchung gewährleistet, dass nur verkehrstüchtige Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind.
Vor vier Jahren haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat zusammen die Richtlinie 2014/45/EU beschlossen. Sie zielt darauf ab, technische Untersuchungen von Kraftfahrzeugen in verschiedenen Ländern weiter zu vereinheitlichen. Am 20. Mai sind nun die darin bestimmten Neuerungen in Deutschland in Kraft getreten.

Neue Einstufung: „gefährliche Mängel“

Wichtigste Änderung: War bisher der Vermerk „Erhebliche Mängel“ das härteste Urteil vor „verkehrsunsicher“, ergänzt ab sofort die Zwischenstufe „Gefährliche Mängel“ die Bewertungsskala. Während ein „verkehrsunsicheres“ Fahrzeug unmittelbar stillgelegt wird und seine Prüfplakette verliert, dürfen Sie ein Auto mit „gefährlichen Mängeln“ noch mit nach Hause nehmen. Besser ist es jedoch, direkt zur Werkstatt zu fahren. Denn wenn Ihr Fahrzeug „gefährliche Mängel“ aufweist, müssen diese unverzüglich behoben werden. Innerhalb eines Monats müssen Sie Ihren Wagen erneut einem Prüfer vorstellen. Beispiele für gefährliche Mängel sind beispielsweise abgenutzte Bremsscheiben, ein defektes Reifendruckkontrollsystem oder ein schadhafter Bremszylinder.1
Wenn Sie wertvolle Zeit und unnötige Wege einsparen möchten, haben wir einen Tipp: Überlassen Sie die Hauptuntersuchung ganz Ihrem Renault Partner. Er bietet eine Vorabuntersuchung Ihres Pkw im Vorfeld des Prüftermins an – so sind Sie optimal vorbereitet. Die Hauptuntersuchung übernimmt dann ein vereidigter Sachverständiger. Und falls dabei doch noch Mängel festgestellt werden, können diese direkt beseitigt werden.

Wann steht die nächste Hauptuntersuchung an?

Alle zwei Jahre müssen Fahrzeughalter ihr Auto bei einer zuständigen Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung, untersuchen lassen. Ausnahme: Neuwagen müssen erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung.
Sie wissen nicht, wann der nächste HU-Termin bei Ihrem Fahrzeug ansteht? Das lässt sich einfach nachschauen. Auf Ihrem KFZ-Kennzeichen finden Sie die Prüfplakette der letzten Untersuchung. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr, die Zahl direkt darüber den Monat an, in dem die nächste HU ansteht.

Eine abgelaufene Prüfplakette kostet

Sie haben den Termin verpasst? Dann schnell zur Prüforganisation. Denn wer die Plakette zwei bis vier Monate überzieht, zahlt bei einer Verkehrskontrolle 15 Euro Bußgeld. Ab acht Monaten werden 60 Euro fällig, einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu.2 Plus: Fahren Sie mehr als zwei Monate zu spät bei der Prüforganisation vor, muss eine sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung absolviert werden – diese ist 20 Prozent teurer als der Grundpreis.
1 Quelle: GTÜ: Neue Kategorie „Gefährlicher Mangel“ bei der Hauptuntersuchung www.gtue.de.
2 Quelle Bußgeldkatalog: Hauptuntersuchung, Papiere und Technik www.bussgeldkatalog.org.
(Stand 06/2018, Irrtümer vorbehalten)

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