Neue Verkehrsregeln für 2020: Autofahrer aufgepasst!

  • Neue Verkehrsregeln 2020

Einige neue Verkehrsregeln für 2020 treten ab Januar in Kraft. Diese sollten Autofahrer kennen – ganz gleich, ob es um den besseren Schutz von Radfahrern geht, attraktive Vorteile von Fahrgemeinschaften im Stadtverkehr, härtere Strafen für Parksünder und Verkehrsrowdys oder das Verbot von Blitzer-Apps.

Alles neu macht der Mai, sagt eine Redewendung. Für Autofahrer hingegen ist es der Januar, ab dem neue Verkehrsregeln gelten. Wer sie kennt, kann sich vor Strafen schützen und Vorteile positiv für sich nutzen. So erlauben es neue Vorgaben beispielsweise, dass Kommunen für Autos mit mindestens drei Insassen an Bord auch die Busspur freigeben können. Dazu wird sogar extra ein neues Verkehrszeichen eingeführt.1 Wer also seine Fahrten in die Stadt geschickt mit anderen plant, leistet einen Beitrag für ein geringeres Verkehrsaufkommen und kommt gleichzeitig zügiger durch die City.

Neue Verkehrsregeln für 2020: härtere Strafen für Parksünder, Verkehrsrowdys und Gaffer

Noch Ende 2019 sollen sich die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen drastisch erhöhen. Für solche Sünden sind dann Bußgelder von bis zu 100 Euro sowie in besonders schweren Fällen sogar Punkte in der Verkehrssünderkartei fällig.2 Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen ist dann nicht mehr erlaubt. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auf neue Verkehrsregeln zum Bilden einer Rettungsgasse. Bei Verstößen oder beim Durchfahren der Rettungsgasse drohen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und bis zu zwei Punkte in Flensburg.2

Härter will der Gesetzgeber auch gegen Gaffer oder „Schaulästige“ – so eine Wortneuschöpfung, die es bei der Wahl des Wortes des Jahres immerhin auf Platz vier geschafft hat3 – vorgehen. Um Unfallopfer besser zu schützen und Rettungskräften die Arbeit zu erleichtern, können künftig Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.4

Höherer Schutz und mehr Rechte für Radfahrer

Fahrradfahrer profitieren künftig dank neuer Verkehrsregeln von zusätzlichen Vorteilen: Der Gesetzgeber erweitert die bislang für Autofahrer geltende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer. Zusätzlich wird es ein spezielles Grünpfeilschild für Radler geben. Zudem können Kommunen ab 2020 Fahrradzonen einrichten, in denen nur Radfahrer erlaubt sind – es sei denn, ein Zusatzschild erweitert diese Regelung.

Will ein Autofahrer künftig ein Fahrrad oder einen E-Scooter überholen, gilt innerorts ein Mindestabstand von zwei Metern. Bisher sprechen die Verkehrsregeln lediglich von einem „ausreichenden Seitenabstand“.5

Die neuen Verkehrsregeln für 2020 beinhalten auch Änderungen beim Führerschein mit Automatik-Autos

Mit einer Änderung der Führerscheinprüfung will der Bundesverkehrsminister Elektroautos für Fahrschulen noch interessanter machen. Wer bisher über einen Automatik-Führerschein verfügte, benötigte eine zweite amtliche Prüfung, um ein Auto mit manuellem Schaltgetriebe im öffentlichen Verkehr bewegen zu dürfen. Künftig soll dafür ein zusätzliches Fahrtraining ausreichen. Die neue Verkehrsregel ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Voraussetzung hierfür ist die Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie. Oder aber, die EU „toleriert“ die von Deutschland eingeführte Änderung dieser Verkehrsregel.2

Nutzer von Smartphones und Navigationsgeräten aufgepasst

Bisher galt es als juristische Grauzone, demnächst wird es durch neue Verkehrsregeln eindeutig geregelt: Sogenannte Blitzer-Apps sind künftig ebenso verboten wie Radarwarner. Wer sich dennoch dieser Hilfsmittel bedient, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.5

1 Quelle: ADAC: www.adac.de.
2 Quelle: Auto Zeitung: www.autozeitung.de.
3 Quelle: SWR3: www.swr3.de.
4 Quelle: Kfz-Auskunft: www.kfz-auskunft.de.
5 Quelle: ADAC: www.adac.de.

(Stand 12/2019, Irrtümer vorbehalten)

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