Der WLTP-Testzyklus (Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure) ist seit dem 1. September 2018 verpflichtend für alle neu homologierten Fahrzeuge vorgeschrieben. Ein echter Vorteil für Autokäufer. Denn das neue Verfahren liefert realitätsnähere Emissions- und Verbrauchsergebnisse als der bis dato geltende NEFZ-Testzyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus).
Ganz gleich, bei welchem Autohersteller: Bislang war es eigentlich üblich, dass der reale Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs teils deutlich über jenem Wert liegt, der zum Beispiel im Prospekt angegeben ist. Schuld daran war allerdings weder das Fahrzeug noch der Hersteller, sondern der bis dato geltende NEFZ-Testzyklus. Unter Experten gilt es als weitgehend unstrittig, dass dieser praxisferne Werte lieferte – nicht zuletzt deshalb, weil die entsprechenden Tests nur im Labor durchgeführt wurden. Um dem Autokäufer realistischere Verbrauchsangeben an die Hand zu geben, hat der Gesetzgeber das neue WLTP-Verfahren eingeführt. Dieses ist seit dem 1. September 2018 weltweit verbindlich für alle ab dann neu homologierten Fahrzeuge vorgeschrieben.
WLTP-Zyklus basiert auf realen Fahrdaten
Der neu vorgeschriebene WLTP-Test besteht je nach Fahrzeugklasse aus mehreren Einzelzyklen. Gemäß NEFZ betrug die Testdauer 20 Minuten, nach WLTP sind es 30 Minuten bei einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h. Die zu fahrende Strecke hat sich von 11 auf 23,25 Kilometer erhöht mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 46 statt bisher 34 km/h. Außerdem wurden die Prüftemperaturen auf 14 und 23 Grad Celsius festgelegt – bislang galt ein Temperaturfenster von 20 bis 30 Grad Celsius.1 Zusätzlich sind sogenannte RDE-Tests (Real Drive Emissions) auf der Straße erforderlich, die den realen Schadstoffausstoß während der Fahrt bemessen.2
Im WLTP-Verfahren müssen darüber hinaus nicht mehr nur die Standardversionen eines Fahrzeugs geprüft werden, sondern alle angebotenen Motor-Getriebe-Kombinationen inklusive Sonderausstattungen – ein erheblicher Mehraufwand für die Fahrzeughersteller.
Um die Vergleichbarkeit des Verbrauchs eines nach NEFZ geprüften Fahrzeugs mit seinem nach WLTP homologierten Nachfolger zu gewährleisten, rechnen die Fahrzeughersteller den Spritverbrauch und die CO2-Emissionen in der Regel nach NEFZ um.
WLTP: realistischere Verbrauchsangabe, aber höhere Kfz-Steuer
Die durchschnittlichen Verbrauchswerte nach WLTP können gegenüber dem NEFZ-Verfahren um bis zu 25 Prozent höher ausfallen. Damit liefert WLTP zwar realistischere Verbrauchsangaben, allerdings erhöht sich dadurch für viele Modelle auch die Kfz-Steuer. Diese errechnet sich nämlich neben dem Hubraum des Fahrzeugs auch aus seinem CO2-Ausstoß, der sich wiederum aus dem Kraftstoffverbrauch ergibt: Für Benziner gilt ein Grundbetrag von zwei Euro pro angefangene 100 cm3 Hubraum, bei einem Diesel sind es 9,50 Euro. Hinzu kommt eine Abgabe von zwei Euro pro Gramm CO2 oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes.2
Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2011 betrug dieser 120 g/km, bei Erstzulassung in den Jahren 2012 und 2013 110 g/km, und ab Erstzulassung 1. Januar 2014 gilt ein steuerfreier Grenzwert von 95 g/km. Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 werden nach der alten Hubraumsteuer besteuert.
1 Quelle: Automobil Industrie Abgasmessung: www.automobil-industrie.vogel.de.
2 Quelle: ADAC WLTP Messverfahren: www.adac.de.
(Stand 12/2019, Irrtümer vorbehalten)