Renault Pilot Sébastien Buemi ist „Racer des Jahres 2016“

  • Leser küren Renault Piloten Buemi zum „Racer des Jahres“

Sébastien Buemi ist ein echtes Vollgastier. Der amtierende FIA Formel E-Champion und Renault e.dams Pilot zählt fraglos zu den schnellsten Rennfahrern des Planeten und überzeugt zudem mit seiner taktisch versierten Fahrweise. Das wissen auch die Leser des Fachmagazins „Motorsport Aktuell“ zu würdigen: Sie kürten den Schweizer mit 26,4 Prozent der Stimmen zum „Racer des Jahres 2016“ in der Kategorie „Formel E“.

In der noch jungen Geschichte der Formel E stand kein anderer Fahrer so häufig auf dem Siegertreppchen wie Sébastien Buemi. Der 28-Jährige, der in der rein elektrischen Rennserie von Beginn an für die Renault Werksmannschaft ins Lenkrad greift, gewann bereits neun ePrix. In der Premierensaison 2014/2015 verpasste er den Weltmeistertitel denkbar knapp, am Ende fehlte lediglich ein Punkt. Ein Jahr später war Buemi nicht mehr aufzuhalten: Mit drei Siegen und zwei Podiumsplatzierungen krönte sich der Renault Pilot zum Champion. Gemeinsam mit seinem Teamkollegen Nicolas Prost sicherte er Renault e.dams zudem den Weltmeistertitel in der Teamwertung. Und auch in dieser Saison fährt „Super Séb“ erneut auf WM-Kurs: Buemi gewann die ersten drei Rennen in Hongkong, Marrakesch und Buenos Aires und führt das Gesamtklassement souverän an.

Sein Talent stellte der begeisterte Mountain Biker bereits in zahlreichen Top-Rennserien unter Beweis. Von 2009 bis 2011 ging er in der Formel 1 an den Start. Erste Erfahrungen in einem F1-Boliden sammelte er jedoch viel früher, nämlich im zarten Alter von 15 Jahren1. Damals lud ihn das Arrows-Team zu Testfahrten ein. Seit 2012 geht Buemi parallel in der FIA Langstrecken-Weltmeisterschaft (WEC) an den Start. Hier eroberte er 2014 gemeinsam mit Anthony Davidson den WM-Titel. Beim legendären 24-Stunden-Rennen von Le Mans stand der Schweizer bereits zwei Mal auf dem Podium.

Wer ist Ihr Titelfavorit in der FIA Formel E-WM 2017?

1 Quelle: www.fiaformulae.com.

(Stand 03/2017, Irrtümer vorbehalten)

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