Freie Fahrt zum Führerschein

  • Der Weg zum Führerschein

Er war rosa oder grau, in jedem Fall aus Pappe und wurde von Autofahrern liebevoll „Lappen“ genannt. Doch mit der Zeit wichen Amtsstempel und Passfoto elektronischen Chips und biometrischen Bildern. Heute besteht der Führerschein aus Plastik, gepresst in Kreditkarten-Format. Den haben bald alle Autofahrer – auch die Älteren unter uns! Doch nicht nur die Fahrerlaubnis, auch der Weg in die automobile Freiheit hat sich in den vergangene Jahren stark verändert. So kamen Video-Prüfungen und Online-Tests hinzu, mit Begleitung dürfen heute sogar 17-Jährige fahren und der obligatorische Erste-Hilfe-Kurs wurde erst in diesem Jahr verlängert. Wie sollen Fahranfänger da den Überblick behalten? Ganz einfach! Mit diesen hilfreichen Tipps …

Jahrzehntelang haben Generationen von Autofahrern ihr theoretisches Wissen auf nahezu gefühlt unverändert gestalteten Fragebögen zu Papier bringen müssen. 2010 wurde die theoretische Prüfung dann umfassend modernisiert: Die 30 Fragen werden seitdem bundesweit an Computerarbeitsplätzen gestellt und von den Führerscheinanwärtern beantwortet. Im Idealfall natürlich korrekt, denn insgesamt sind nur elf Fehlerpunkte erlaubt. Wer zu viele Punkte sammelt, darf die Prüfung nach zwei Wochen wiederholen.

2010 wurde der „Führerschein ab 17“ eingeführt

Seit April 2014 enthalten einige Fragen sogar Videosequenzen. „Die Videos bilden das Verkehrsgeschehen realistischer ab als bisher die schriftlichen Aufgaben, sodass sich der Prüfling viel besser in die Situation reinversetzen kann“, erklärte Reiner Hillsgärtner, Pressesprecher des Auto Clubs Europa (ACE), gegenüber der Tageszeitung „Rheinische Post“.

Die theoretische Prüfung können Fahrschüler drei Monate vor dem 18. Geburtstag ablegen – die praktische Prüfung einen Monat vorher. Wer nicht so lange warten möchte, der darf auch schon ein Jahr früher hinters Lenkrad. Seit 2010 gibt es bundesweit den „Führerschein ab 17“. Die Fahranfänger dürfen das erste Jahr allerdings nur in Begleitung fahren. Genauer gesagt: Die Person auf dem Beifahrersitz muss älter als 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen.

Trotz dieser zahlreichen Veränderungen bleibt eines gleich: Der Weg zum Führerschein beginnt in der Fahrschule. Laut dem ADAC1 reicht es, wenn sich die Anwärter ein halbes Jahr vor dem entscheidenden Geburtstag anmelden. Der Automobilclub empfiehlt zudem Fahrschulen zu vergleichen, denn die Preise können stark variieren2.

Der Erste-Hilfe-Kurs dauert

seit 2016 eine Stunde länger

Insgesamt sind 14 Theorie- und zwölf Fahrstunden Pflicht. Bereits während der Schulphase sollten sich die Führerscheinanwärter für die Prüfungen anmelden – die Bearbeitung kann bis zu fünf Wochen dauern. Wo der Antrag gestellt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Hier kommen das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde in Frage. Wo der Fahrschüler vorstellig werden muss, weiß die Fahrschule – im Idealfall übernimmt sie gleich die Anmeldung zur Prüfung.

Vorausgesetzt alle notwendigen Papiere liegen vor. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild für den Führerschein sowie eine Bestätigung der Meldebehörde. Und natürlich die Sehtest-Bescheinigung sowie die Teilnahmebestätigung am Erste-Hilfe-Kurs. Übrigens: Auch der Kurs für Ersthelfer wurde überarbeitet. Seit diesem Jahr sitzen Fahrschüler eine Stunde länger im Unterricht.3 Der Kurs ist nun praxisorientierter und soll die Schüler besser auf brenzlige Situationen vorbereiten. Hier erfahren Sie alle weiteren Änderungen für Autofahrer 2016.

Der Führerschein auf Lebenszeit ist Geschichte

Wer die theoretische und praktische Prüfung besteht, der darf sich über den lang ersehnten Führerschein freuen – allerdings nur 15 Jahre lang. Am 19. Januar 2013 vereinheitlichte die Europäische Union alle Führerscheine für Kraftfahrer. Wer ab diesem Datum offizielle in die Welt der Autofahrer eingetreten ist, der muss seinen Führerschein alle 15 Jahre erneuen. Von einer Fahrtauglichkeitsprüfung sieht der Gesetzgeber ab – es sollen lediglich Fälschungen verhindert und die Aktualität des Fotos sichergestellt werden.

Stolze Besitzer einer rosafarbenen oder grauen „Pappe“ müssen jetzt ganz stark sein: Ab Ende 2032 gelten ausnahmslos die Kreditkarten-Führerscheine. Wer weiterhin an seinem alten Lappen festhält, darf das Auto nicht mehr bewegen. Andernfalls droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein. Doch so weit sollte es natürlich nicht kommen. Schließlich geht es nur um eins: Das Fahren im eigenen Auto – und das kommt am besten von Renault .

Woran erinnern Sie sich noch aus Ihrer Fahrschulzeit?

1 Quelle: www.jungesportal.de.
2 Quelle: www.jungesportal.de.
3 Quelle: www.bussgeldkatalog.org.

(Stand 06/2016, Irrtümer vorbehalten)

Nach oben