Wann ist Hupen erlaubt? Diese Regeln sollten Sie kennen

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Ein launiger Gruß bei der Abfahrt, eine Erinnerung an die bereits auf Grün stehende Ampel, ein Stau im Feierabendverkehr, ein Autokorso zur Hochzeit oder zum gewonnenen Fußballspiel, Ärger über eine anders ausgelegte Vorfahrtsregel – manche Menschen hupen oft und gerne, andere wiederum fühlen sich davon belästigt. Aber wann ist es überhaupt erlaubt und welche Strafen drohen bei unerlaubtem Hupen?

Gehupt wird in Deutschland aus vielen Gründen. Aber sind das immer die richtigen? Einfache Antwort: nein. Denn laut Paragraph 16 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es nur zwei Situationen, in denen es erlaubt ist, ein „Schallzeichen“ zu geben, wie Hupen dort offiziell heißt.

Der legitime Grund Nummer eins ist wohl absolut einleuchtend: Hupen ist erlaubt, wenn man sich oder andere gefährdet sieht, also in Gefahrensituationen.1 Wenn zum Beispiel auf der Autobahn das Fahrzeug neben Ihnen plötzlich auf Ihre Spur ziehen will oder wenn ein:e Fußgänger:in den Verkehr nicht beachtet und sich beim Überqueren der Straße in Gefahr begibt, ist Hupen ausgesprochen sinnvoll und erlaubt. Eine vermeintliche Verkehrsbehinderung durch andere oder das erzieherische Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer:innen – etwa wenn jemand bei grüner Ampel nicht losfährt – stellen aber definitiv keine Gefahrensituationen dar und rechtfertigen keinen Einsatz der Hupe.

Die zweite erlaubte Hup-Situation klingt etwas exotischer und dürfte vielen Autofahrer:innen unbekannt sein: Wer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überholt (§ 5 Absatz 5 StVO), darf ein „Schall- und Leuchtzeichen“ geben, also Hupe und/oder Lichthupe betätigen.2 Innerorts ist das Hupen in einem privaten Pkw laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dagegen grundsätzlich verboten – außer in der besagten Gefahrensituation.

Droht für die ordnungswidrige Nutzung der Hupe ein Bußgeld?

Wichtig: Unnötiges Hupen gilt als Lärmbelästigung. Ein Verstoß gegen den Paragraphen 16 kann deshalb ein Verwarngeld von 5 Euro nach sich ziehen – werden andere Verkehrsteilnehmer:innen in durchs Hupen belästigt, kann es auch mal 10 Euro kosten. Falls ein:e Angehupte anschließend Anzeige wegen Nötigung erstattet, können die Kosten noch deutlich steigen.3

Aber warum diese restriktive Regelung? Antwort: Lärm macht krank. Und je weniger Lärm der Straßenverkehr verursacht, desto besser ist es für alle. Außerdem kann jedes Hupen Menschen erschrecken, verunsichern oder zu Fehlreaktionen führen. Genau deshalb sind auch sogenannte Mehrklanghupen mit unterschiedlichen hohen Tönen, wie zum Beispiel die bekannte „La Cucaracha“-Hupe in Deutschland verboten.

Die Hupe muss funktionsfähig sein – Defekt wäre ein Mangel bei der Hauptuntersuchung

Wenn die Hupe also nur in seltenen Ausnahmefällen benutzt werden darf: Warum ist sie heutzutage überhaupt noch an Bord? Nun, trotz der seltenen Benutzung erfüllt sie eine wichtige Warnfunktion – und ist deshalb laut §55 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zwingend vorgeschrieben. Das heißt auch: Die „Einrichtung für Schallzeichenanlage“ muss funktionieren. Eine defekte Hupe wird bei der Hauptuntersuchung als Mangel betrachtet.4 Fazit: gelassen fahren, die Hupe nur bei unmittelbarer Gefahr benutzen und darauf achten, dass sie in Ordnung ist.

1 Quelle: Bayerischer Rundfunk
2 Quelle: ACV
3 Quelle: t-online.de
4 Quelle: ADAC

(Stand 2/2025, Irrtümer vorbehalten)

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