Worauf sollten Autofahrer an Karneval achten? Alkohol am Steuer ist sowieso tabu, doch daneben gilt es weitere Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel die Sonderparkregeln, die in erster Linie Städte mit Rosenmontagszügen anordnen. Hinzu kommen Bedrohungen für’s heilige Blechle – etwa durch feierwütige Jecken oder fliegende „Kamelle“. Mit diesen Tipps sind Sie für die Fünfte Jahreszeit gerüstet.
Tanzen Frösche mit Funkenmariechen und schunkeln Piraten mit Prinzessinnen, dann hat die Fünfte Jahreszeit begonnen. Der Karneval – oder Fasching bzw. Fastnacht, wie das bunte Treiben in manchen Regionen Deutschlands genannt wird – hat seine ganz eigenen Gesetze. Doch auch während der tollen Tage sollten sich Autofahrer selbstverständlich an geltendes Recht halten, um sich und andere vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
Das oberste Gebot lautet natürlich: kein Alkohol am Steuer!
In Deutschland gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Wer dagegen verstößt, muss mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 1.500 Euro rechnen. Hinzu kommen ein Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei Anzeichen von Fahruntüchtigkeit oder einem Unfall droht sogar eine Freiheitsstrafe.1 Aber auch schon mit 0,3 Promille kann es richtig teuer werden. Nämlich dann, wenn beim Fahrer Anzeichen von Unsicherheit festgestellt werden. In diesem Fall sind bis zu drei Punkte, eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie Führerscheinentzug möglich.2 Ab 1,1 Promille gilt man übrigens automatisch als absolut fahruntauglich. Wer sich dennoch hinters Steuer klemmt, begeht eine Straftat.3 Deshalb gilt: Wer noch im Straßenverkehr unterwegs sein möchte, sollte besser ganz auf Alkohol verzichten. Natürlich sollten Jecken auch am Morgen nach der feucht-fröhlichen Faschingsparty den möglicherweise noch recht hohen Restalkoholpegel beachten und daher lieber mit Bus und Bahn fahren.
Darüber hinaus sollten Fahrzeugbesitzer aber noch weitere Regeln beachten. So weist die R+V Versicherung darauf hin, dass während der Karnevalsumzüge in vielen Straßen mobile Halteverbote gelten.4 Diese mobilen Halteverbotsschilder dürfen Städte und Gemeinden mit nur drei Tagen Vorlauf aufstellen.
So kommen Autofahrer sicher durch den Karneval
Der Tipp: Autofahrer sollten unbedingt alle zwei bis drei Tage kontrollieren, ob ihr jeweiliger Parkplatz von einem solchen kurzfristigen Halteverbot betroffen ist. Ansonsten wird das Auto im schlimmsten Fall abgeschleppt – die Kosten hierfür trägt der Halter. Die einfachste Lösung: Parken Sie Ihr Fahrzeug außerhalb der „Gefahrenzone“ in sicherer Entfernung des Karnevalumzugs. Das hat einen weiteren Vorteil, denn so schützen Sie Ihr Auto vor Beschädigungen, die durch Jecken oder umherfliegende „Kamelle“ entstehen können. Falls das Auto dennoch in Mitleidenschaft gezogen wird, hilft die Vollkasko-Versicherung – sofern diese für das betreffende Fahrzeug abgeschlossen wurde.
Weitere Tipps:
- Schäden am Auto möglichst schnell bei Polizei und Versicherung melden.
- Schäden nicht sofort reparieren lassen, falls die Versicherung einen Gutachter schickt.
- Bei Missachtung eines mobilen Haltverbot muss der Fahrzeugbesitzer die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung bezahlen.
Trotz Trubel und buntem Treiben: Konfetti auf dem Teppich und Clownschminke an den Sitzpolstern bleiben aber hoffentlich die einzigen „Schäden“.
Wenn Piraten auf Reisen gehen: Vorsicht bei Kostümen im Auto
Aber wie sieht es eigentlich mit Verkleidungen hinter dem Steuer aus? Auch hier gilt es, einige Vorschriften zu beachten. So weist der ADAC darauf hin, dass sich Autofahrer nicht mit jedem Kostüm bedenkenlos hinters Steuer setzen sollten. Wichtig: Durch die Maskierung dürfen weder Sicht-, noch Gehör und Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Verwendung von Gesichtsmasken, die Augen oder Ohren verdecken, ist für Autofahrer verboten. Gleiches gilt für sperrige Ganzkörperkostüme. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen, wenn er von den Ordnungshütern erwischt wird.
1 Quelle https://www.bussgeldkatalog.org/0-5-promille/
2 Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/0-5-promille/
3 Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/0-5-promille/
4 Quelle: https://www.ruv.de/newsroom/infocenter/fasching-parken
5 Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/karneval/
(Stand 02/2024, Irrtümer vorbehalten)