Darf ich eigentlich? Die größten Irrtümer im Straßenverkehr

  • Darf ich?

Darf ich eigentlich nach dem Konsum von Alkohol Auto fahren? Oder den Vordermann mit der Lichthupe anblinken? Muss ich „pusten“, wenn die Polizei darum bittet? Fragen über Fragen. Wir haben die Antworten und räumen auf mit den größten Irrtümern im Straßenverkehr.

Wissen ist Macht, sagt der Volksmund. Halbwissen macht unter Umständen Ärger, sagen wir. Das gilt ganz besonders im Straßenverkehr. Denn wer die Regeln nicht richtig kennt und beim Regelverstoß erwischt wird, muss je nach Delikt mit saftigen Bußgeldern oder sogar strengeren Strafen rechnen. Umgekehrt kann Halbwissen aber auch dazu führen, dass wir auf gewisse Dinge verzichten – im festen Glauben, sie seien verboten. Dabei sind sie es vielleicht gar nicht. Daher wollen wir das Wissen vertiefen und aufräumen mit den größten Irrtümern im Straßenverkehr.

Darf ich bei einer Polizeikontrolle den Atemalkoholtest verweigern?

Die Antwort auf diese Frage dürfte einige Leserinnen und Leser verblüffen, aber: Ja, Sie dürfen! Wenn der freundliche Beamte fragt, ob Sie mit einem Atemalkoholtest einverstanden sind, können Sie dankend ablehnen. Falls der Polizist den Eindruck hat, dass Sie alkoholisiert Auto gefahren sind, kann er einen Blutalkoholtest veranlassen. Anzeichen hierfür wären zum Beispiel, dass Sie nach Alkohol riechen oder in Schlangenlinien unterwegs waren. Wichtig zu wissen: Voraussetzung für einen Blutalkoholtest ist eine richterliche Anordnung.1 Das Fachmagazin auto motor und sport erklärt: „Rechtsexperten empfehlen, auch der vom Richter angeordneten Blutalkoholkontrolle zu widersprechen und diesen Widerspruch im Protokoll vermerken zu lassen.“1

Ist Alkohol am Steuer verboten?

Und wo wir gerade dabei sind, bleiben wir doch beim Alkohol. Darf ich einen Schluck Wein oder Bier genießen, wenn ich anschließend noch Auto fahre? Die Antwort: Ja. Der Konsum von alkoholischen Getränken während oder vor der Fahrt ist gesetzlich nicht untersagt. Doch Vorsicht: Überschreitet der Promille-Wert die Grenze von 0,5, muss sich der Fahrer auf eine empfindliche Strafe einstellen. Für diese Ordnungswidrigkeit drohen mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld.2

Und sollten Sie mit Alkohol im Blut in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie eine Mitschuld trifft. Das gilt selbst dann, wenn Sie den Promille-Grenzwert unterschreiten. Unter Umständen kann das Fahren unter Alkoholeinfluss sogar eine Straftat sein. Der ADAC erklärt: „Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille hat und dazu sogenannte alkoholtypische Ausfallerscheinungen kommen.“2 Ab 1,1 Promille handelt es sich immer um eine Straftat. 2

Hebt ein ausgeschaltetes Verkehrsleitsystem die Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

Manche Autofahrer leben in dem Glauben, eine deaktivierte elektronische Schilderbrücke über der Autobahn bedeute „freie Fahrt“. Doch dies ist einer von vielen Irrtümern im Straßenverkehr. Im Klartext: Solange kein Aufhebungsschild erkennbar ist, gilt die zuletzt vorgeschriebene Geschwindigkeit.

Darf ich betrunken Fahrrad fahren?

Der Wein war lecker, aber reichlich. Das Auto lassen wir daher lieber stehen und fahren mit dem Rad nach Hause. Großer Fehler! Denn wer alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs ist und auffällig wird, muss mit einer Strafe rechnen. „Und ab 1,6 Promille ist auch auf dem Rad Schluss. Es drohen hohe Geldstrafen, zwei Punkte und eine MPU – wer durchfällt, verliert auch seine Fahrerlaubnis“, weiß auto motor und sport.1

Reißverschlusssystem, aber bitte richtig!

Einer der am weitesten verbreiteten Irrtümer im Straßenverkehr betrifft das sogenannte Reißverschlussverfahren. Dieses soll zum Beispiel vor Baustellen oder beim Zusammentreffen mehrerer Fahrspuren für einen möglichst guten Verkehrsfluss sorgen. Voraussetzung ist jedoch, dass es richtig angewandt wird. Viele Autofahrer wechseln viel zu früh die Spur, um nicht den Anschein zu erwecken, sich „vorzudrängeln“. Genau das ist falsch. Denn der vorhandene Verkehrsraum sollte optimal genutzt werden. Das heißt: Fahren Sie stets bis zur Verengung und scheren Sie erst dann auf die Nachbarspur ein. Natürlich sollten Sie sich vorher vergewissern, dass der Nebenmann mitspielt. So kommen alle schneller und entspannter ans Ziel.

Irrtum im Straßenverkehr: Lichthupe ist verboten

Last but not least ein echter Klassiker. Viele Autofahrer denken, das Betätigen der Lichthupe sei zwingend eine Nötigung. Falsch gedacht. Wer außerorts überholen möchte, darf dies seinem Vordermann kurz mit Hilfe der Lichthupe signalisieren. Allerdings liegt die Betonung auf „kurz“. Ein permanentes Aufblenden in Kombination mit zu dichtem Auffahren ist verboten und erfüllt dann tatsächlich den Straftatbestand der Nötigung.1

1 Quelle: www.auto-motor-und-sport.de
2 Quelle: www.adac.de

(Stand 7/2021, Irrtümer vorbehalten)

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