Grand Scénic: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100 km): 6,1 – 3,6; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 136 – 94.*
Exakt 16.602 Leserinnen und Leser nahmen an der Wahl „autonis 2017“ des Fachmagazins auto motor und sport teil. Sie kürten aus insgesamt 90 Kandidaten in zehn Kategorien die besten Design-Neuheiten des Jahres. Bei den Vans machte der neue Renault Grand Scénic das Rennen: Der ebenso vielseitige wie verführerische Franzose vereinte 41,2 Prozent der Leserstimmen auf sich und eroberte damit den Titel als gelungenste Design-Neuheit seiner Klasse.
„Das Auge isst mit“, lautet ein unter Feinschmeckern gerne zitiertes Sprichwort. Doch nicht nur beim Gaumenschmaus spielt die optische Darreichungsform eine entscheidende Rolle. Auch Autokäufer legen großen Wert auf schickes Design. „45 Prozent der Pkw-Fahrer geben an, dass Optik und Design ein entscheidendes Kriterium beim letzten Autokauf war“, konstatierte auto motor und sport im Rahmen des Wahlaufrufs zur autonis-Leserwahl.1 Für automobile Feinschmecker ist der Renault Grand Scénic die ideale Wahl. Das belegt das aktuelle autonis-Ergebnis: Die Leserinnen und Leser von auto motor und sport bestätigten damit erneut die hohe Designqualität der eigenständigen und unverwechselbaren Renault Formensprache.
„Der Sieg des Grand Scénic zeigt, dass Renault mit seiner sinnlichen Linienführung den Geschmack der Kunden trifft“, sagte Uwe Hochgeschurtz, Vorstandsvorsitzender der Renault Deutschland AG, über die Auszeichnung. „Scénic und Grand Scénic setzen mit ihrer eigenständigen Silhouette völlig neue Akzente in der Klasse der Kompaktvans“, so Hochgeschurtz weiter.
Grand SCENIC vereint attraktives Design
mit vorbildlicher Variabilität
Mit seinen serienmäßigen 20-Zoll-Rädern, der weit nach vorne gezogenen Panorama-Windschutzscheibe und der geschwungenen Fensterlinie zieht der Renault Grand Scénic die Blicke magisch an. Das serienmäßige LED-Tagfahrlicht in Form eines asymmetrischen „C“ verstärkt mit seiner markanten Lichtsignatur das charaktervolle Erscheinungsbild zusätzlich. Ein weiteres markantes Designmerkmal ist je nach Ausstattung die Zweifarblackierung, welche die dynamischen Proportionen des Modells noch intensiver zur Geltung bringt.
Darüber hinaus überzeugt der stylische Begleiter für Familie und Freizeit mit vielfältigen praktischen Tugenden: Die Passagiere in der zweiten Reihe nehmen auf einer im Verhältnis 1/3 zu 2/3 geteilten Rücksitzbank Platz, die serienmäßig auf Schienen montiert ist. Beide Segmente lassen sich unabhängig voneinander verschieben. Durch zwei weitere optionale versenkbare Einzelsitze in der dritten Sitzreihe lässt sich der Grand Scénic darüber hinaus in einen vollwertigen Siebensitzer verwandeln. Der Clou ist das Modulare One-Touch-Folding: Gibt der Fahrer per Fingertipp auf dem Touchscreen-Bildschirm den Befehl, verschwinden die Rückbanklehnen sowie die Einzelsitze in der dritten Reihe einzeln oder zugleich im Fahrzeugboden. Hierbei entsteht ein komplett ebener Ladeboden. Zusätzlich lässt sich die Rückenlehne des Beifahrersitzes vorklappen. In dieser Konfiguration können im Grand Scénic Gegenstände von bis zu 2,85 Meter Länge transportiert werden.
Was ist Ihre Meinung zum Renault Grand Scénic?
* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei allen Renault Partnern und bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung.
1 auto motor und sport, Ausgabe 17/2017
(Stand 09/2017, Irrtümer vorbehalten)