Isofix – kinderleichte Kindersitz-Befestigung

  • Isofix – kinderleichte Kindersitz-Befestigung

Optimaler Schutz garantiert: Das Isofix-System zur Befestigung von Kindersitzen im Pkw spielt in der ganzheitlichen Sicherheitsphilosophie von Renault eine große Rolle. Die von den Experten der renommierten Kindersitz-Marke Römer-Britax in Kooperation mit einem Automobilhersteller entwickelte und erstmals auf der Internationalen Automobilausstellung 1997 in Frankfurt präsentierte Vorrichtung hat sich längst als Standard etabliert.

Seinen Namen verdankt das System zum einen der ISO-Norm 13216, die den exakten Aufbau der Befestigungsvorrichtung definiert. Der zweite Teil der Namens weist nicht nur auf die absolut feste und sichere Verbindung zwischen Kindersitz und Fahrzeug hin, sondern auch auf den ebenso schnellen wie einfachen Ein- und Ausbau des Sitzes. Bedienfehler, die im Falle einer Kollision häufig Verletzungen des Kindes nach sich ziehen, werden dabei zuverlässig auf ein absolutes Minimum reduziert.

Isofix – kinderleichte Kindersitz-Befestigung

Das Isofix-Befestigungssystem besteht fahrzeugseitig aus zwei fest mit der Karosserie verbundenen, sechs Millimeter dicken Haltepunkten, die im Abstand von exakt 280 Millimeter zwischen Sitzfläche und Rückenlehne montiert sind. Isofix-geeignete Kindersitze verfügen über entsprechende Haken, sogenannte Rastarme, die sich einfach einrasten lassen. Darüber hinaus verfügen einige Modelle über zusätzliche Fixierungen wie einen Stützfuß (der den Sitz gegen den Wagenboden abstützt) oder ein oberes Halteband („Top Tether“).

Isofix-Kindersitze lassen sich übrigens auch in Fahrzeugen ohne entsprechende Vorrichtung verwenden. Sie werden dann wie konventionelle Kindersitze mittels des Sicherheitsgurts fixiert.
Sollten Sie weitere Fragen zum Isofix-System haben, hilft Ihnen der Renault Partner in Ihrer Nähe gerne weiter. Informationen zum umfangreichen Renault Angebot an Isofix-Babyschalen, -Kindersitzen und -Sitzerhöhungen finden Sie auch unter www.renault-aftersales.de.

(Stand 08/2008, Irrtümer vorbehalten)

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