Anhänger und Co.: Das sollten Sie wissen

  • Tipps rund um das Thema Anhänger

Sie sind begeisterter Camper, besitzen aber keinen Wohnmobil? Sie wollen große Lasten transportieren, Ihnen fehlt aber ein Transporter? In diesen Fällen könnten Sie auf einen entsprechenden Camping- oder Transportanhänger zurückgreifen. Wir haben Tipps rund um das Thema Anhänger für Sie zusammengestellt und informieren Sie, was Sie mit Ihrem Pkw-Führerschein überhaupt ziehen dürfen.
Die gebräuchlichste Anhängerbauart – gleich ob Campinganhänger oder Transportanhänger – ist der sogenannte Starrdeichselanhänger. Dabei ist die Deichsel starr mit dem Rahmen des Anhängers verbunden ist. Er hat in der Regel eine oder als Tandemanhänger zwei Achsen. Diese dürfen für den Einsatz mit einem herkömmlichen Pkw-Führerschein maximal einen Meter Abstand voneinander aufweisen.
Ob ein Anhänger gebremst oder ungebremst sein muss, hat der Gesetzgeber klar geregelt. Anhänger mit maximal 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht gelten als leichte Anhänger und benötigen keine eigene Bremse. Wiegt der Anhänger mehr, ist eine Bremse vorgeschrieben. In der Regel ist diese als Auflaufbremse ausgeführt. Der Bremsassistent Ihres Fahrzeugs arbeitet in jedem Fall wie üblich.

Wer darf was ziehen?

Welches Gewicht Ihr Fahrzeug ziehen darf, finden Sie ganz einfach im Fahrzeugschein. In den Felder Q1 und Q2 stehen die maximalen Anhängelasten für einen ungebremsten und für einen gebremsten Anhänger.
Etwas komplizierter ist es da schon beim Fahrer. Am besten dran sind diejenigen, die noch den alten Führerschein Klasse 3 gemacht haben. Sie dürfen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 Kilogramm chauffieren. Das gesamte Gespann – also Zugfahrzeug, Anhänger und Zuladung – darf sogar bis zu 7,5 Tonnen auf die Waage bringen. Zweiachsige Anhänger dürfen nur dann gezogen werden, wenn die Achsen weniger als einen Meter auseinanderstehen. Deutlich mehr Einschränkungen unterliegen Inhaber der Führerscheinklasse B. Bei Ihnen ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf maximal 750 Kilogramm oder das Leergewicht des Zugfahrzeugs beschränkt. Es gilt eine zulässige Gesamtmasse des Gespanns von 3.500 Kilogramm.1 Wer mehr Gewicht oder gar mehrachsige Hänger ziehen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse BE oder C1, wie sie beispielsweise für Nutzfahrzeuge erforderlich ist.

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Grundsätzlich gilt in Deutschland für Fahrten mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Wenn besondere Kriterien erfüllt sind, kann der Fahrer eine Genehmigung bis 100 km/h beantragen. Dazu muss das Zugfahrzeug allerdings mit ABS ausgerüstet sein, die Reifen des Hängers dürfen maximal sechs Jahre alt sein und müssen für bis zu 120 km/h ausgelegt sein.

Verschiedene Arten von Anhängerkupplungen

Für Pkw haben sich drei Arten von Anhängerkupplungen eingebürgert: starre, abnehmbare und versenkbare. Die günstigste Variante ist eine starre Anhängerkupplung. Die beiden letztgenannten bieten hingegen den Vorteil, dass sie entfernt werden können und damit die Optik des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass eine versenkbare oder abnehmbare Anhängerkupplung eingeklappt oder abgenommen werden muss, wenn kein Anhänger gezogen wird. Das gilt nur dann, wenn die Kugel der Kupplung das Kennzeichen verdeckt. Dennoch aufgepasst: Bei einem Unfall könnte die Versicherung sich darauf berufen, dass der Schaden am geschädigten Fahrzeug durch die nicht entfernte Anhängerkupplung vergrößert wurde und somit ein Mitverschulden gegeben sei. Deshalb raten Versicherer dazu, abnehmbare Anhängekupplungen auch tatsächlich abzunehmen, wenn Sie nicht benötigt werden, obwohl dazu keine gesetzliche Pflicht besteht.2

Ein Anhänger muss versichert werden – Ausnahme sind Sportanhänger

Da Anhänger nicht als Teil eines Fahrzeugs gelten, müssen sie, um zugelassen werden zu können, versichert sein. Wie bei einem Auto bieten die Versicherer dabei Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen an. Auch die Leistungen sind denen bei Pkw vergleichbar. Die Teilkasko deckt also beispielsweise auch Diebstahl ab. Die Vollkasko deckt selbstverschuldete Unfälle, Totalschäden oder Schäden durch Vandalismus ab. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind sogenannte Sportanhänger. Darunter versteht der Gesetzgeber Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren wie Pferdeanhänger oder Anhänger für Sportboote, Segelflugzeuge, Rennmotorräder oder Rennwagen. Die Tarife für eine Versicherung richten sich übrigens nach Bauart und Größe des Anhängers. Eine einfache Haftpflicht für ein kleines Exemplar ist aber bereits für eine Prämie unter 15 Euro pro Jahr zu haben.3

Auch der Anhänger muss zur Hauptuntersuchung

Wie Ihr Fahrzeug, muss auch Ihr Anhänger in regelmäßigen Abständen zum TÜV. Wie oft, das hängt vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Einen neuen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 Kilogramm müssen Sie erstmals nach drei Jahren und anschließend alle zwei Jahre bei einer Prüforganisation vorführen. Darf der Anhänger inklusive Zuladung maximal zwischen 750 und 3.500 Kilogramm auf die Waage bringen, gilt ebenfalls eine Untersuchung im Zweijahresrhythmus. Lediglich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 Kilogramm müssen jährlich vorgeführt werden, selbst wenn sie neu sind.4
1 Quelle Sicher fahren mit Anhänger: www.meine-auto.info.
2 Quelle Vorschriften für Pkw-Anhängerkupplung: www.arag.de.
3 Quelle Kfz-Anhänger: www.devk.de.
4 Quelle Hauptuntersuchung für Anhänger: www.autoscout24.de.
Bildquelle Hauptmotiv: Urheber: Jeanette Dietl.
(Stand 08/2018, Irrtümer vorbehalten)

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