Achtung, Autofahrer: Wichtige Neuregelungen für 2019

  • Das ändert sich 2019: Wichtige Neuregelungen für Autofahrer

Wir wissen ja nicht, mit welchen guten Vorsätzen Sie ins neue Jahr starten. Aber die Neuregelungen, die 2019 auf Autofahrer zukommen, sollten Sie in jedem Fall kennen. Hier finden Sie eine praktische Übersicht der wichtigsten Änderungen fürs neue Jahr.

Neues muss nicht unbedingt schlecht sein. Oder um es mit einem chinesischen Sprichwort zu sagen: „Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“1 Fest steht: Einige der Neuregelungen für 2019 bescheren Autofahrern echte Vorteile.
Bestes Beispiel: Im Laufe des Jahres soll die Erstzulassung und Ummeldung von Fahrzeugen auch online möglich sein. Hierzu steht lediglich noch die Zustimmung des Bundesrates zur entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums aus.2 Wer sein Auto künftig bequem von zuhause an- oder ummelden möchte, muss zwecks Halteridentifizierung über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion verfügen.3

Schutz vor Fehlbetankung und noch mehr Steuervorteile für E-Autos

Zu den Änderungen mit echtem Mehrwert zählt auch eine neue EU-Maßnahme zum Schutz vor Fehlbetankungen: Europaweit zieren ab 2019 neue, einheitliche Etiketten sowohl alle Zapfpistolen als auch die Tankdeckel von Neuwagen. So soll das Risiko minimiert werden, dass Autofahrer zum Beispiel bei Reisen im Ausland versehentlich zum falschen Kraftstoff greifen. Gut zu wissen: Die aktuellen Modelle von Renault verfügen bereits serienmäßig über einen sogenannten Fehlbetankungsschutz.

Eine Fehlbetankung ist bei E-Autos wie etwa den Z.E. Modellen von Renault natürlich nicht möglich. Zudem leisten Twizy, ZOE, Kangoo Z.E. und Master Z.E. mit ihrem emissionsfreien Antrieb einen wichtigen Beitrag für nachhaltigen Umweltschutz. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist ihr nahezu lautloser Elektroantrieb, der insbesondere in Innenstädten den Lärmpegel deutlich reduziert. Damit Fußgänger, Radfahrer und blinde Mitmenschen herannahende Elektroautos im hektischen Großstadtdschungel künftig noch früher wahrnehmen können, tritt zum 1. Juli 2019 eine Verordnung von EU-Parlament und Europäischem Rat in Kraft. Demnach müssen neue E-Autos sukzessive mit einer speziellen akustischen Warneinrichtung ausgestattet werden. Dieses sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) erzeugt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen Warnton.1 Die 100% elektrischen Z.E. Modelle von Renault machen bereits jetzt mithilfe des speziell entwickelten Soundgenerators Z.E. Voice erfolgreich auf sich aufmerksam.

Apropos Elektroauto: Dienstwagennutzer, die sich 2019 für ein neues E-Auto oder ein Fahrzeug mit Hybridantrieb entschließen, profitieren von attraktiven Steuervorteilen. Das Fachmagazin Auto Bild erklärt: „Sie müssen monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch den halbierten Satz von 0,5 Prozent.“ Ein echtes Plus auch für private E-Auto-Besitzer: Nach wie vor sind Elektroautos ab Erstzulassung für volle zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.4

TÜV nicht verpassen: Autos mit orangefarbener Plakette müssen zur HU

Stichwort Hauptuntersuchung (HU): Wenn auf dem Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eine orangefarbene Plakette prangt, muss ihr Auto in diesem Jahr zum obligatorischen TÜV-Prüfungstermin antreten. 2019 erteilen die Prüfstellen nach bestandener HU eine gelbe Plakette.3 Das genaue Fälligkeitsdatum können Sie entweder direkt im Fahrzeugschein oder aber auf der Plakette selbst ablesen. Hierbei gilt: Die Ziffer auf 12 Uhr symbolisiert den Fälligkeitsmonat. Steht dort zum Beispiel eine Acht, muss Ihr Auto spätestens im August zur HU. Wer den Prüftermin um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit einem Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen.5 Zudem sind die Kosten für die dann fällige Untersuchung um 20 Prozent höher als bei einer regulären HU.6

Neues bringt das Jahr 2019 auch beim Thema Abgasmessungen: Ab 1. September werden Neufahrzeuge im Rahmen der Typenzulassung zusätzlich zum WLTP-Prüfverfahren auch einer Messung im realen Fahrbetrieb unterzogen (Real Drive Emissions, RDE). Hierzu erklärt Auto Bild: „Beim RDE-Test muss kein fester Fahrzyklus eingehalten werden, der Tester kann jede Strecke fahren, Beschleunigung, Außentemperatur, Windverhältnisse und Verkehrslage sind beliebig.“3

Last but not least ändert sich 2019 für rund elf Millionen Fahrzeuge die Typklasseneinstufung bei der Kfz-Versicherung. Alle Informationen und nützliche Tipps rund um das Thema Haftpflicht, Teilkasko & Co. finden Sie hier.
1 Quelle Zitate „Veränderung“: www.leadershipjournal.de.
2 Quelle Neuerungen für Autofahrer 2019: www.mobil.org.
3 Quelle 2019 Neuerungen für Autofahrer: www.autobild.de.
4 Quelle Steuervergünstigungen Elektrofahrzeuge: www.zoll.de.
5 Quelle Bußgeldrechner: www.adac.de.
6 Quelle Abzocke HU: www.adac.de.
Bildquelle Hauptmotiv: Urheber: Thaut Images.

(Stand 01/2019, Irrtümer vorbehalten)

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