Renault Clio: Gesamtverbrauch kombiniert l/100 km: 5,0 – 3,9; CO2-Emissionen kombiniert g/km: 113 – 104.*
Winterreifen benötigen weder Schnee noch Eis, um ihre Vorteile auszuspielen. Denn schon bei Temperaturen unterhalb von sieben Grad Celsius funktioniert dieser Reifen oftmals besser als ein vergleichbarer Sommerreifen. Dies liegt vor allem an der flexibleren Gummimischung: Selbst bei enormer Kälte verhärtet sie nicht und ermöglicht somit bei winterlichen Temperaturen bestmögliche Traktion. Nicht umsonst lautet die Faustregel für den Zeitraum, in dem Winterreifen zum Einsatz kommen sollten: „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Im ersten Teil unseres Reifenratgebers informieren wir Sie über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, die Autofahrer zum Thema Winterreifen kennen sollten.
Dass Winterreifen bei kühleren Temperaturen ein höheres Grip-Niveau bieten, können Autofahrer bereits auf trockener und herbstlich feuchter Straße erfahren. Spätestens beim ersten Schneefall besteht dann aber absolut kein Zweifel mehr: An Winterreifen führt kein Weg vorbei. Dank ihres stärker ausgeprägten und deutlich tieferen Laufflächenprofils schneiden sie förmlich durch die verschneite Straßenoberfläche und krallen sich in der weißen Pracht fest. Ihre Lamellenprofile – unzählige kleine Einschnitte in den Profilblöcken – unterstützen diesen Verzahnungseffekt zusätzlich und sorgen sogar auf vereisten Abschnitten für verbesserten Halt.
Wichtig zu wissen: Um ihre Vorteile in puncto Traktion, Seitenführungskräfte sowie Einlenk- und Bremsverhalten optimal ausspielen zu können, sollten Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern1 aufweisen und nicht älter als sechs Jahre sein.
Unfall ohne Winterreifen: Das kann teuer werden
Wer mit dem Umrüsten zögert, dem sei folgender Hinweis ans Herz gelegt: Bereits ein kleiner Blechschaden wegen ungeeigneter Bereifung bei winterlichen Bedingungen kommt in der Regel deutlich teurer zu stehen als ein Satz Winterreifen. Darüber hinaus kann die eigene Kaskoversicherung bei einem Unfall die Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit deutlich kürzen, wenn der Fahrzeugführer trotz winterlicher Straßenverhältnisse auf Sommerreifen unterwegs war.2 Das gilt übrigens auch für die Haftpflichtversicherung: Sie kann eine Mithaftung des Fahrzeughalters verlangen – selbst dann, wenn dieser nicht schuld am Unfall ist.2
Hinzu kommen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 120 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.3
Natürlich bietet Renault für alle Modelle und in allen gängigen Dimensionen passende Winterreifen sowie attraktive Winterkompletträder inklusive Renault Reifengarantie. Fragen Sie Ihren Renault Händler, er berät Sie gerne!
* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei allen Renault Partnern und bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung.
1 Quelle Profiltiefe: www.adac.de.
2 Quelle Winterreifen FAQ: www.adac.de.
3 Quelle Bußgeldrechner: www.adac.de.
(Stand 09/2018, Irrtümer vorbehalten)