Willkommen in 2018! Bekanntlich sind die guten Vorsätze ja gerade in den ersten Wochen des noch jungen Jahres groß. Mehr Fitness, weniger Stress, weniger Pfunde … Ob sie Wirklichkeit werden, hat letztlich jeder selbst in der Hand. Sicher ist jedoch: Für Autofahrer bringt das neue Jahr einige Neuerungen mit sich – vom sogenannten eCall über Veränderungen bei der Abgasuntersuchung bis hin zur Verwendung von Winterreifen. Das Wichtigste im Überblick.
TÜV-Termin nicht verpassen:
Autos mit grüner Plakette müssen zur HU
Zu Beginn des neuen Jahres sollten Sie unbedingt einen Blick auf Ihr hinteres Kfz-Kennzeichen werfen. Prangt dort eine grüne Plakette, muss Ihr Auto 2018 zur Hauptuntersuchung antreten. 2018 erteilen die Prüfstellen nach bestandener HU eine blaue Plakette. Das genaue Fälligkeitsdatum können Sie entweder direkt im Fahrzeugschein oder aber auf der Plakette selbst. Hierbei gilt: Die Ziffer auf 12 Uhr symbolisiert den Fälligkeitsmonat. Steht dort zum Beispiel eine Drei, muss Ihr Auto spätestens im März zur HU. Wer den Prüftermin um mehr als zwei Monate überschreitet, muss mit einem Bußgeld um im schlimmsten Fall sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen.1 Zudem sind die Kosten für die dann fällige Untersuchung um 20 Prozent höher als bei einer regulären HU.2
Abgasuntersuchung (AU): Neue Messmethode
Die sogenannte AU ist seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung3. Bislang analysierte der Prüfer die entsprechenden Abgaswerte mithilfe des jeweiligen Onboard-Diagnose-Systems. Nur, wenn das System hier einen Fehler erkannte, wurden anschließend die tatsächlichen Abgasemissionen am Endrohr gemessen. Ab 1. Januar 2018 ist diese sogenannte Endrohrmessung Pflicht.4
Winterreifen: Strengere Regeln, höhere Bußgelder
Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit falscher Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.5 Dies galt bislang nur für den Fahrer des jeweiligen Autos. Ab 1. Januar 2018 wird auch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen. Zudem fallen die Bußgelder nun noch höher aus – wer mit falscher Bereifung erwischt wird, muss künftig mindestens 75 Euro zahlen.6
Übrigens: Bereits im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber genau spezifiziert, dass ein Reifen nur dann als Winterreifen gilt, wenn er das Alpine-Symbol trägt.7 Alle Infos dazu finden Sie hier. Sogenannte M+S-Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden, sind laut Gesetz nur dann wintertauglich, wenn sie mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Tipp: Die DOT-Nummer auf der Reifenflanke verrät das genaue Produktionsdatum (Woche/Jahr).
Kfz-Steuer: neue Berechnung
Für Neuwagen, die ab dem 1. September 2018 eine neue Typenzulassung erhalten, wird die Kfz-Steuer nach einem neuen Verfahren berechnet. Bislang wurden die Abgasemissionen auf Basis des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ermittelt. Für Modelle mit neuer Typenzulassung gilt ab dem 1.9. stattdessen die sogenannte WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Sie ermöglicht eine realistischere Abbildung der CO2-Emissionen. Letztere fließen in die Berechnung der Kfz-Steuer mit ein.
Wichtig zu wissen: Dies betrifft ausdrücklich nicht Bestandsfahrzeuge. Selbst Neuwagen, die nach dem 1. September vom Band liefen, sind von dieser Neuregelung nicht betroffen – es sei denn, der Hersteller hat eine neue Typenzulassung beantragt.8
Integriertes Notrufsystem:
Bei Neuwagen ist eCall ab 1.4. Pflicht
Im Fall der Fälle kann das automatische Notrufsystem eCall zum echten Lebensretter mutieren. Denn bei einem Unfall sendet es automatisch einen Notruf an die zuständigen Rettungskräfte. Zudem übermittelt eCall sämtliche relevanten Daten, wie zum Beispiel den genauen Unfallort, die Anzahl der Insassen sowie die Treibstoffsorte an die Helfer. Das spart entscheidende Sekunden und ermöglicht eine noch schnellere, effizientere Rettung. Ab 1. April 2018 ist dieses nützliche System bei allen Neuwagen innerhalb der Europäischen Union Pflicht.9 Bei Renault verfügen bereits jetzt zahlreiche Modelle über eCall.
Was halten Sie von den neuen Regelungen?
1 Quelle Bussgeldberechner: www.adac.de.
2 Quelle Neue Verkehrsvorschriften 2018: www.auto-motor-und-sport.de.
3 Quelle Hauptuntersuchung: /www.dekra.de/.
4 Quelle Das ändert sich 2018 für Autofahrer: www.dieversicherer.de.
5 Quelle Bussgeldberechner: www.adac.de.
6 Quelle neue regeln für Autofahrer 2018: www.autobild.de.
7 Quelle Winterreifenpflicht: www.adac.de.
8 Quelle neue Regeln für Autofahrer 2018: www.autobild.de.
9 Quelle Das ändert sich 2018: /www.freenet.de.
Bildquelle Hauptmotiv: Urheber: Denis Rozhnovsky.
(Stand 1/2018, Irrtümer vorbehalten)