Renault Kadjar: Gesamtverbrauch kombiniert: 5,9-4,3; CO2 kombiniert: 136-113. Energieeffizienzklasse: C-A (Werte nach Messverfahren VO [EG] 715/2007).* Zur graphischen Darstellung der Energieeffizienzklasse klicken Sie HIER.
Bremsscheiben und Bremsbeläge zählen zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen an jedem Auto. Sind sie verschlissen, defekt oder zu alt, kann es sehr gefährlich werden. Fahrzeugbesitzer sollten daher die Bremsen regelmäßig von einem Fachmann überprüfen und bei Bedarf erneuern lassen. Bei Ihrem Renault Händler profitieren Sie von besonders attraktiven Angeboten.
Beim Thema Sicherheit spielen die Bremsen eine wichtige Rolle. Sie werden bei jeder Fahrt beansprucht und sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Im Rahmen der vorgeschriebenen Wartungs- und Serviceintervalle nehmen unsere Experten die Bremsanlage Ihres Renault genau unter die Lupe und sorgen somit für Top-Sicherheit. Denn wir wollen, dass Sie stets gut ankommen.
Neue Bremsscheiben oder Bremsbeläge alle zwei Jahre prüfen
Renault empfiehlt: Lassen Sie die Bremsbeläge Ihres Autos alle zwei Jahre oder nach 20.000 Kilometern prüfen. Alle drei Jahre oder 120.000 Kilometer sollte die Bremsflüssigkeit gewechselt werden. Wenn Ihr Auto an der Hinterachse über Trommelbremsen verfügt, sollten diese alle 60.000 Kilometer gereinigt und geprüft werden.
Wichtig zu wissen: Klare Anzeichen für einen Defekt oder ein Problem an der Bremsanlage sind zum Beispiel Vibrationen im Bremspedal, ein verlängerter Bremsweg oder wenn das Auto beim Bremsvorgang zu einer Seite zieht. Dann sollten Sie umgehend einen Termin bei Ihrem Renault Händler vereinbaren. Unsere Experten nehmen sowohl die Bremsscheiben als auch die Bremsbeläge sowie alle übrigen Komponenten genau unter die Lupe.
Ein weiterer Pluspunkt: Auf alle Serviceleistungen sowie die verwendeten Originalteile erhalten Sie bei Renault eine einjährige Garantie. Und dank vorbildlicher Transparenz bleiben Sie von unerwarteten Kosten verschont.
* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei allen Renault Partnern und bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung.
(Stand 3/2020, Irrtümer vorbehalten)