Höhere Bußgelder für Falschparker und Temposünder: Im Oktober 2021 hat der Bundesrat einer Anpassung des Bußgeldkatalogs zugestimmt, die von Bundesländern und Verkehrsministerium ausgearbeitet wurde. Künftig müssen Raser und Fahrer, die andere Verkehrsteilnehmer behindern, tiefer in den Geldbeutel greifen. Wir erklären die Neuerungen und welche Vergehen in Zukunft teurer werden.
Wer schneller als erlaubt unterwegs ist, muss bald teilweise das Doppelte bezahlen. Dies gilt zum Beispiel für Geschwindigkeitsübertretungen von 16 bis 20 km/h. Innerhalb geschlossener Ortschaften kostet das nun 70 statt 35 Euro – außerorts steigt das Bußgeld von 30 auf 60 Euro. Ab 21 km/h hat sich der Fahrer einen Punkt in Flensburg „verdient“.1
Härtere Strafen für Raser – Fahrverbote bleiben wie gehabt
Raser gefährden mit ihrem rücksichtslosen Verhalten andere Verkehrsteilnehmer. Für Temposünder sieht der neue Bußgeldkatalog deshalb härtere Strafen vor: Überschreitet der Tacho die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Stadt um 41 km/h, erwartete den Hobby-Rennfahrer ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro. In puncto Fahrverbot bleibt alles beim Alten. Wer mit 31 km/h zu viel innerhalb von Städten oder 41 km/h drüber außerorts erwischt wird, muss sich für einen Monat von seinem Führerschein verabschieden. Ebenso ist der „Lappen“ weg, wenn Fahrer wiederholt mit mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs sind.1
Neuer Tatbestand: unberechtigtes Parken auf E-Auto-Stellplätzen
Eine komplett neue Regelung im neuen Bußgeldkatalog betrifft Parkplätze von Elektroautos. Wer sein Fahrzeug mit konventionellem Verbrenner auf für E-Autos reservierten Stellflächen abstellt, muss sich auf 55 Euro Verwarngeld einstellen.
Schnell mal eben zum Bäcker, da kann man schon mal flott in zweiter Reihe oder kurz auf dem Radweg parken. Was zunächst praktisch klingt, entpuppt sich als blöde und kostspielige Idee. Falschparker, die Geh- und Radwege blockieren oder in zweiter Reihe erwischt werden, erwartet laut den neuen Regelungen bis zu 110 Euro Bußgeld. Blockiert oder gefährdet der Fahrer dadurch andere Verkehrsteilnehmer, droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Seinen Pkw unberechtigterweise auf dem Behindertenparkplatz abstellen, kostet nun 55 statt 35 Euro. Weiterer Sonderfall: Werden Rettungsfahrzeuge durch den Falschparker behindert, sieht der Bußgeldkatalog bis zu 100 Euro Strafe vor. Schade ums Geld für die Brötchen – nächstes Mal also lieber einen regulären Parkplatz suchen.2
Höhere Bußgelder beim Behindern einer Rettungsgasse
Viele haben es wahrscheinlich schon erlebt: Auf der Autobahn herrscht Stau, wenig bis nichts geht mehr, Unfall voraus. Damit Rettungskräfte schnell zum Unfallort gelangen, muss Platz für die wichtige Rettungsgasse gemacht werden. Doch nicht alle Verkehrsteilnehmer halten sich daran. Wer keine Gasse bildet, zahlt künftig bis zu 200 Euro, erhält zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Noch teurer wird es für Fahrer, die die Dreistigkeit besitzen, die lebensrettende Gasse zu nutzen, um schneller voranzukommen. Sie zahlen zwischen 240 und 320 Euro – zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot inklusive.3
Mehr Schutz für Radfahrer: 1,50 Meter Abstand beim Überholen
Zugegeben, die Formulierung in der Straßenverkehrsordnung, beim Überholen eines Radfahrers „ausreichenden Abstand“ zu halten, ist ganz schön schwammig. Hier wurde nun nachgebessert. Jetzt sind 1,50 Meter Mindestabstand innerorts gefordert – außerhalb geschlossener Ortschaften gelten zwei Meter.3
Ebenfalls neu: Lkw dürfen beim Abbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn sie im Ort rechts abbiegen und mit Fußgängern oder Radfahrern zu rechnen ist. Diese Regelung soll die schwächsten Verkehrsteilnehmer besser schützen. Bei Missachtung droht 70 Euro Bußgeld.3
Auch Pkw-, Motorrad- und Radfahrer werden jetzt härter bestraft, wenn sie beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Auf dem unmotorisierten Zweirad verhängt die StVO 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ansonsten sind es bis zu 140 Euro und ein Monat Fahrverbot.1
1 Quelle: adac.de
2 Quelle: autoflotte.de
3 Quelle: auto-motor-und-sport.de
(Stand 10/2021, Irrtümer vorbehalten)